Sicherheitshinweise beim Funktionserhalt

Nachfolgende Sicherheitshinweise, Anweisungen und Informationen sind zum Thema Funktionserhalt und bei der allgemeinen Sicherheit in Verbindung mit Kabeltragsystemen zu beachten.
Sicherheitshinweise beim Funktionserhalt - Rico GmbH & Co. KG
  • Kabelmanagement - Systeme sind elektrische Betriebsmittel gemäß Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und dürfen nur durch Fachpersonal oder entsprechend unterwiesene Personen errichtet und gewartet werden.
     
  • Kabeltragsysteme dienen ausschließlich der Kabel-/Leitungsführung. Sie dürfen nicht von Personen als Gehweg, Leiter oder zur sonstigen Unterstützung genutzt werden.
     
  • Für eine sichere Handhabung bei Transport und Verarbeitung unbedingt geeignete Schutzausrüstung tragen.
     
  • Abweichungen der Abbildungen von den Produkten sind möglich. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Funktion und das Zusammenwirken.
  • Es sind unbedingt die Festlegungen der gültigen Verwendbarkeitsnachweise, wie allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, gutachterliche Stellungsnahmen, etc. einzuhalten. Abweichungen hiervon bedürfen vor der Ausführung der Zustimmung aller am Bauvorhaben beteiligten Verantwortlichen.
     
  • Mitgeltende Errichtungsvorschriften sind zu beachten.
     
  • Kabelanlagen mit integrierten Funktionserhalt müssen vom Errichter dauerhaft gekennzeichnet werden.
     
  • Bei bauseitiger Bearbeitung ist auf Gratfreiheit zu achten, ggf. sind Kantenschutzbleche zu verwenden.
     
  • Bauseitige Bearbeitung von Edelstahlprodukten nur mit dafür geeignetem Werkzeug, ggf. nachbehandeln.
     
  • Länge des Auslegers = Breite des Kabelträgers (Kabelrinne, Gitterrinne, Kabelleiter). Abweichungen hiervon bedürfen vor der Ausführung der Zustimmung aller am Bauvorhaben beteiligten Verantwortlichen.
  • Formstücke und Gelenkverbinder sind nicht selbsttragend und müssen an den Stoßstellen gemäß den Abbildungen in diesem Katalog zusätzlich unterstützt werden.
     
  • Die maximal zulässige Belastung verringert sich bei Verwendung eines Deckels um dessen Gewicht.
     
  • Bei einer Kabelverlegung mit Schellen B, BU und/oder SAS ist darauf zu achten, dass es nicht zu Beschädigungen am Kabel infolge einer falschen Auswahl oder durch zu festes Anziehen kommt.
     
  • Bei einer kurzschlusssicheren Verlegung von Einleiterkabel nebeneinander, dürfen zur Befestigung keine Schellen aus ferromagnetischem Material verwendet werden.
     
  • Sammelhalter SHS und Leitungsschutzkanal LLK sind hierfür ungeeignet.
     
  • Bei einer durchgehenden vertikalen Kabelverlegung mit Schellen oder Steigetrassen über 3,5 m ist gemäß DIN 4102 Teil 12, Abschnitt 8.3 eine wirksame Unterstützungsmaßnahme gegen Abrutschen vorzunehmen.
  • Zugbeanspruchte Kabelverlegematerialien sind so zu dimensionieren, dass ihre rechnerische Zugspannung bei E30 und E60 Klassifikationen ≤ 9 N/mm² und bei E90 Klassifikationen ≤ 6 N/mm² gemäß DIN 4102 Teil 4, Tabelle 11.1 nicht übersteigt.
     
  • Scherbeanspruchte Systemkomponenten sind so zu dimensionieren, dass ihre rechnerische Scherspannung für E30 und E60 Klassifikationen ≤ 15 N/mm² und bei E90 Klassifikationen ≤ 10 N/mm² gemäß DIN 4102 Teil 4, Tabelle 11.1 nicht übersteigt.
     
  • Die Kabelträgersysteme (Kabelrinnen, -leitern, Gitterrinnen, Leitungsschutzkanäle und systemgebundenes Zubehör) aus verzinktem Stahl oder Edelstahl haben elektrische Leiteigenschaften die über die gesamte Anlage, auch bei Änderungen bzw. Ergänzungen, erhalten bleiben müssen, um den Potentialausgleich und die Verbindung(en) mit Erde sicherzustellen.
  • Der Funktionserhalt einer Kabelanlage gemäß DIN 4102 Teil 12 ist nur gewährleistet, wenn die Anlage im Brandfall nicht durch umgebende Bauteile negativ beeinträchtigt wird.
     
  • Bei Einflüssen, wie z.B. Windlasten, müssen Deckel Kabelrinnen bzw. -leiter im Außenbereich mit zusätzlichen Sicherungen (selbstschneidende Schrauben, Stahlband etc.) montiert werden.
     
  • Bei Mischbelegung, dem gemeinsamen Verlegen von Funktionserhaltskabeln für die Sicherheitsstromversorgung und Kabel (z. B. PVC-Kabel) an die keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt werden, ist darauf zu achten, dass eine Überlagerung der Funktionserhaltskabel mit den sonstigen Kabeln verhindert wird.
    Dies wird unter anderem durch die Verwendung eines Trennstegs RW oder durch die Verlegung der Kabel auf einer separaten Ebene mit dem gleichen Kabeltragsystem ermöglicht. Die Konstruktionsmerkmale und Belastungsgrenzen der Kabeltragsysteme gemäß den gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen sind einzuhalten.